27.02.2013

Rückschlag für das Rückwurfverbot

Ministerrat legt wenig ambitionierten Text zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik vor Der Rat der Europäischen Fischereiminister will das Rückwurfverbot von Beifang aufweichen. Am Mittwoch in den frühen Morgenstunden einigten sich die Minister auf ein im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) vorgesehenes Rückwurfverbot, das weit hinter der Forderung des Europäischen Parlaments zurückfällt. Demnach sollen auch in Zukunft bis zu 9 Prozent aller sogenannten Beifänge weiterhin ins Meer zurückgeworfen werden dürfen. Dieser Wert soll schrittweise auf 7 Prozent reduziert werden. Das Europäische Parlament hingegen hatte sich in seiner Plenarabstimmung vor drei Wochen für ein ausnahmsloses Rückwurfverbot ausgesprochen. Ulrike Rodust, SPD-Europaabgeordnete und Verhandlungsführerin des Parlaments bei der Fischerei-Reform kritisierte die Ministerentscheidung: "9 Prozent sind definitiv zu viel. Mir fehlt die Phantasie dazu, das noch als Rückwurfverbot bezeichnen zu können. Diesen Punkt wird das Europäische Parlament so nicht akzeptieren." In Hinblick auf die anstehenden Kompromissverhandlungen mit Vertretern aus den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission erklärte Ulrike Rodust: "Wir als Volksvertreter haben uns mit großer Mehrheit für eine ehrgeizige Reform ausgesprochen, weil auch Europas Bürgerinnen und Bürger wollen, dass ihr Fisch nachhaltig und fair gefangen wird. Der Rat wird das in den Verhandlungen nicht ignorieren können. Ich werde hart verhandeln."