06.05.2013

Saatgut – Viel Lärm um nichts!

Die EU-Kommission will die Vermarktung von Saat- und Pflanzengut auf dem Binnenmarkt vereinfachen und den Schutz der verschiedenen Arten verbessern. Dazu hat EU-Kommissar Tonio Borg am Montag in Brüssel eine entsprechende Überarbeitung der Gesetzgebung für das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut vorgestellt, womit die einzelnen existierenden Gesetzgebungen zusammengefasst werden. "Es herrscht offenbar große Verwirrung bei den Menschen rund um das Thema Saatgut", so Dagmar ROTH-BEHRENDT, SPD-Europaabgeordnete und Expertin für Verbraucherschutz. "Bei dem veröffentlichten Kommissionsvorschlag geht es weder um die Rechte geistigen Eigentums noch darum, die Verwendung alter traditioneller Pflanzensorten in irgendeiner Weise einzuschränken. Kleingärtner können weiterhin die Samen pflanzen, die sie pflanzen möchten. Auch werden Landwirte nicht von einer Zugangsbeschränkung zu Saatgut betroffen sein." Die Rechte geistigen Eigentums werden in einer anderen Gesetzgebung, der Verordnung über den gemeinschaftlichen Sortenschutz, geregelt. Darin sind auch wichtige Ausnahmeregelungen enthalten: So können Landwirte weiterhin bestimmte Arten von Saatgut nach der Ernte behalten, um sie später wieder einzupflanzen, ohne dafür Abgaben an den Rechteinhaber dieser Saatgutsorten zahlen zu müssen. "Ziel der Überarbeitung der Gesetzgebung ist eine vereinfachte Registrierung der verschiedenen Saatgutarten. Denn nur so können wir die Artenvielfalt von Saat- und Pflanzengut gewährleisten", so Dagmar ROTH-BEHRENDT. "Niemand in Brüssel will die alten und traditionellen Pflanzenarten verbieten. Sie sind Teil unserer Kultur. Wir tun unser Bestes, um etwa seltene Auberginenarten zu schützen, die nur auf einer griechischen Insel wachsen!", versichert Dagmar ROTH-BEHRENDT. So sieht der Gesetzgebungsvorschlag Ausnahmeregelungen für alte und traditionelle Saatgutarten vor. Das Genehmigungsverfahren für diese Sorten soll einfacher und flexibler werden. Bei diesen Saatgutarten muss lediglich nachgewiesen werden, dass sie bereits seit einiger Zeit angebaut werden, nicht aber, dass die Samen dieselbe Größe und Beschaffenheit über einen längeren Zeitraum aufweisen. Außerdem ist die Registrierung dieser Saatgutarten kostenlos für Kleinstunternehmen. "Es ist einfach nicht wahr, dass die EU-Kommission privaten Gärtnern vorschreiben will, welche Saatgutarten sie anpflanzen dürfen! Deshalb war ich erstaunt, die Erklärung der Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner zu hören, dass private Gärtner eine Genehmigung schon bei der Nutzung kleinster Mengen Saatgut beantragen müssen. Das ist einfach lächerlich!" Für weitere Informationen: Roth-Behrendt +32 2 28 47453 und Algara Stenzel (Pressesprecherin) +32 473 930 060 (GSM)