25.07.2013

So stärken wir das Grundrecht auf Freizügigkeit

Europaparlament stimmt Reform der Schengen-Regeln zu Populistischen Alleingängen von EU-Mitgliedstaaten, die eigenmächtig wieder Kontrollen an ihren Binnengrenzen einführen, hat das Europaparlament am Mittwoch eine klare Absage erteilt. Mit breiter Mehrheit stimmte das Straßburger Plenum einer Reform der Schengen-Regeln zu. Birgit Sippel, innenpolitische Expertin der SPD-Europaabgeordneten: "Das nun angenommene Schengen-Paket stärkt wie von den Sozialdemokraten gefordert das vertraglich geschützte Grundrecht auf Freizügigkeit. Innenpolitisch motivierte Abschottungen einzelner Mitgliedstaaten darf es in einem vereinten Europa nicht mehr geben." Das Schengen-Paket regelt die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen sowie die Überprüfung der korrekten Anwendung der Schengen-Regeln. In der Vergangenheit wurde diese Überprüfung auf zwischenstaatlicher Ebene durchgeführt, "das führte zu intransparentem Geklüngel unter den Mitgliedstaaten", so Birgit Sippel. Der neue Mechanismus hingegen ist EU-gestützt: So darf die Kommission etwa unangekündigt prüfen, ob ein Mitgliedstaat nicht doch klammheimlich wieder Grenzkontrollen eingeführt hat und das Grundrecht auf Freizügigkeit verletzt. Kritisch sieht Birgt SIPPEL allerdings die marginale Rolle des Europaparlaments bei der Überwachung der Mitgliedstaaten: "Der Rat hat alle unsere Forderungen nach wahrhaftig demokratischer Kontrolle verweigert - ein absolutes Armutszeugnis! Immerhin konnten wir erreichen, dass das Parlament zum ersten Mal in vollem Umfang informiert wird." Die Innenexpertin verweist zudem mit Nachdruck auf die Selbstverpflichtung des Rates, das Parlament bei wichtigen Fragen einzubeziehen und erwartet hier nach schönen Worten auch Taten. Hinsichtlich der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen konnte das Parlament ebenfalls Fortschritte erzielen. Im Falle von vorhersehbaren Ereignissen wie etwa Fußballspielen dürfen Grenzen für maximal sechs Monate kontrolliert werden, bei unvorhersehbaren Ereignissen für maximal zwei Monate. Aktuell ist gar kein Zeitlimit vorgesehen. Zudem muss sich der Staat vor Wiedereinführung der Grenzkontrollen mit Kommission und Rat beraten und ist ihnen sowie dem Parlament Rechenschaft schuldig. Kommt ein Mitgliedstaat dauerhaft seinen Schengen-Verpflichtungen nicht mehr nach, kann die Kommission dem Rat als letztes Mittel die Wiedereinführung von Grenzkontrollen für maximal zwei Jahre vorschlagen. Positiv ist zudem, dass Migrationsströme nicht mehr wie früher per se als Gefahr für die öffentliche Ordnung gewertet werden dürfen, sagt Birgit Sippel: "Populistischen Versuchen, Flüchtlinge als Argument für die Einschränkung der Bewegungsfreiheit in der EU zu missbrauchen, erteilen wir damit eine klare Absage!" Weitere Informationen: Büro Sippel +32 2 28 47559 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher