05.09.2013Sozialdemokratischer Erfolg auf ganzer Linie Klarer Erfolg für die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament: Sie haben die gesetzliche Verankerung sozialer Kriterien und Umweltstandards für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ebenso durchgesetzt wie die Gewährleistung der Gestaltungsfreiheit der Kommunen bei der öffentlichen Daseinsvorsorge. "Wir wollen ein Vergabewesen, das den Menschen in Europa dient", macht die SPD-Europaabgeordnete und verbraucherpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten Evelyne Gebhardt deutlich. "Öffentliche Gelder müssen daher in einer sozial und ökologisch verantwortlichen Weise ausgegeben werden. Die öffentliche Auftragsvergabe darf nicht allein von den Kosten bestimmt sein." Am Donnerstag hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz mit der Annahme der Richtlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe und zur Konzessionsvergabe mehrere Hauptforderungen der Sozialdemokraten unterstützt. Künftig werden soziale Kriterien, wie etwa die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie hohe Standards bei den Arbeitsbedingungen, insbesondere die Einhaltung von Tarifverträgen, bei der Auftragsvergabe mit in den Anforderungskatalog aufgenommen. Diese Regeln gelten künftig nicht nur für die Auftragnehmer selbst, sondern auch für deren Subunternehmen und Zulieferer. "Ein effizienteres und soziales öffentliches Auftragswesen leistet einen wesentlichen Beitrag zu besseren Löhnen, der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und zu mehr Chancengerechtigkeit für kleine und mittlere Unternehmen", betont die SPD-Abgeordnete Evelyne Gebhardt. Demnach sollen in Zukunft Wirtschaftsteilnehmer vom Vergaberecht ausgeschlossen werden können, wenn sie gegen europäisches Sozial- oder Arbeitsrecht sowie gegen internationale arbeitsrechtliche Bestimmungen verstoßen. Auch bei den Verhandlungen mit Rat und Kommission zur Konzessionsvergabe haben sich die Sozialdemokraten durchgesetzt. Die öffentliche Wasserversorgung wurde schließlich vollständig aus der Gesetzgebung zur Konzessionsvergabe herausgenommen. "Die bewährte Wasserversorgung bleibt in öffentlicher Hand. Ein hohes Maß an Qualität und Bezahlbarkeit ist damit gesichert“, begrüßt Evelyne Gebhardt die Entscheidung. Grundsätzlich bleibt die Gestaltungsfreiheit bei der Erbringung der öffentlichen Daseinsvorsorge bei den Kommunen. Nun muss das Plenum den Gesetzesvorhaben noch zustimmen. Diese Abstimmungen sind für November geplant. Weitere Informationen: Evelyne Gebhardt +32 2 28 45466 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)