18.04.2012

Soziale Lücken werden geschlossen

Europäisches Parlament verbessert soziale Absicherung von grenzüberschreitenden Beschäftigten in Europa Das Europäische Parlament hat entscheidende Gesetzeslücken, die der gemeinsame Binnenmarkt noch offen gelassen hat, geschlossen. Die Europaabgeordneten haben am Mittwoch in Straßburg einer entsprechenden Änderung der Verordnung zur Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme zugestimmt. Die Verordnung umfasst Wanderarbeiter, Grenzgänger und Selbstständige in der Europäischen Union, so dass nun mit der Veränderung diese in den Genuss der Sozialversicherungssysteme kommen. "Die vorgenommene Aktualisierung der Verordnung war dringend notwendig, um den jüngsten Entwicklungen in der grenzüberschreitenden Mobilität von Beschäftigten Rechnung zu tragen. Der Binnenmarkt birgt viele Chancen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Europäischen Union. Trotzdem muss der soziale Schutz und die Absicherung der Beschäftigten immer vor den wirtschaftlichen Freiheiten stehen", so die SPD-Europaabgeordnete Jutta STEINRUCK. "Auch für das Flugpersonal ist dies eine wichtige Verordnung. Flugrouten wurden in der Vergangenheit bewusst so gelegt, dass das Flugpersonal in dem Mitgliedstaat versichert war, in dem die Sozialversicherung für die Fluggesellschaft am billigsten war. Damit wurde nicht nur der Wettbewerb verzerrt, es ist auch Sozialdumping auf dem Rücken der Beschäftigten. Deshalb hat sich meine Fraktion dafür stark gemacht, dass sich das Flugpersonal auch dort sozial versichern und seine Steuern zahlen muss, wo es stationiert ist", so die Beschäftigungs- und Sozialexpertin Jutta STEINRUCK. Die Verordnung sieht darüber hinaus auch vor, dass nun Wanderarbeiter und Grenzgänger in dem Mitgliedsland Arbeitslosenunterstützung erhalten können, in dem sie gearbeitet haben und entsprechende Beiträge in die Sozialkassen eingezahlt haben. Zudem hat die neue Verordnung auch eine große Bedeutung im Kampf gegen die Ausbeutung von scheinselbstständigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. „Das ist ein großer Fortschritt für die soziale Absicherung vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa", so Jutta STEINRUCK weiter. "Unternehmen, die den Binnenmarkt nutzen, sich aber andererseits aus der sozialen Verantwortung stehlen wollen, darf es in einem sozialen Europa nicht geben. Ich bin froh, dass die Verordnung diese Gesetzeslücken jetzt schließt und Missbrauch in Zukunft wirksam verhindert", so Jutta STEINRUCK.