15.01.2014

Sozialstandards statt Privatisierungsdruck

Klarer Erfolg für die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament: Soziale Kriterien und Umweltstandards werden zukünftig bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen gesetzlich verankert und die Gestaltungsfreiheit der Kommunen bei der öffentlichen Daseinsvorsorge bleibt erhalten. So können Kommunen etwa die Einhaltung von Tarifverträgen oder die Verwendung fair gehandelter Rohstoffe einfordern. "Ein effizienteres und soziales öffentliches Auftragswesen leistet einen wesentlichen Beitrag zu besseren Löhnen, der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und zu mehr Chancengerechtigkeit für kleine und mittlere Unternehmen", begrüßt die Sprecherin der Sozialdemokraten im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Evelyne Gebhardt, die am Mittwoch in Straßburg mehrheitlich angenommenen Richtlinien zur öffentlichen Auftrags- und Konzessionsvergabe. Im Gegensatz zum Vorschlag der EU-Kommission wurde auf Druck der Sozialdemokraten der besonderen Rolle der Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge stärker Rechnung getragen. „Die Bürgerinnen und Bürger haben Anrecht auf hochwertige öffentliche Dienstleistungen - von Bildungseinrichtungen über Krankenhäuser bis hin zur Müllabfuhr. Den Kommunen dürfen durch EU-Regelungen nicht unnötig Steine in den Weg gelegt werden, die sie in ihren Gestaltungsspielräumen einschränken“, stellt Peter Simon, Mitglied im Wirtschafts- und Währungsausschuss, klar. „Deshalb war es wichtig, dass zum Beispiel Kommunalkredite, Rechtsdienstleistungen und der Zivil- und Katastrophenschutz von der Vergaberichtlinie ausgenommen werden.“ "Wir wollen ein Vergabewesen, das den Menschen in Europa dient. Die öffentliche Auftragsvergabe darf deshalb nicht allein von den Kosten bestimmt sein", kommentiert die SPD-Binnenmarkt- und Verbraucherschutzexpertin Evelyne Gebhardt die künftige Regelung. "Nicht der billigste, sondern der unter Berücksichtigung aller Kriterien günstigste Anbieter bekommt den Zuschlag." Die Sozialdemokraten haben zudem erreicht, dass die Kriterien auch für sämtliche Unterauftragnehmer verbindlich sind. Auch bei der Konzessionsvergabe haben sich die Sozialdemokraten durchgesetzt. Die öffentliche Wasserversorgung wurde vollständig aus der aktuellen Gesetzgebung herausgenommen. "Die bewährten Strukturen kommunaler Wasserversorgung können in öffentlicher Hand bleiben“, unterstreichen Evelyne Gebhardt und Peter Simon,„ein hohes Maß an Qualität und Bezahlbarkeit ist damit gesichert.“ Hintergrund: Die EU-Kommission machte im Dezember 2011 drei Richtlinienvorschläge, mit den Zielen einer effizienten Verwendung öffentlicher Mittel für Aufträge und Konzessionen. Der erste Vorschlag ist die Revision der Richtlinie zur generellen Vergabe öffentlicher Aufträge, der zweite die Revision der Richtlinie zur öffentlichen Auftragsvergabe durch Marktteilnehmer in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste. Eine dritte, neue Richtlinie soll die Vergabe von Konzessionen regeln. Weitere Informationen: Büro Gebhardt +33 3881 75466, Büro Simon +33 3881 75558 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)