11.10.2012

Stoibers Bürokratieabbau zu statisch”

Mitgliedstaaten sollten Richtlinien effizient umsetzen Der Beauftragte der Europäischen Union für Bürokratieabbau, der frühere bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber, war am Donnerstag zu Gast im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel und stellte die Ergebnisse zur Vermeidung von Verwaltungslast vor. Er argumentierte unter anderem damit, dass die Politik den Bürger vor sich selbst schützen müsse. Den Angaben Stoibers zu folge nehmen 85 Prozent der Gesetze ihren Ursprung auf europäischer Ebene. Er kritisierte sowohl die Abschaffung der Glühbirne als auch den Einsatz effizienter Duschköpfe. Matthias GROOTE erwiderte dazu: "Hier geht es aber um den zu reduzierenden Energieverbrauch in den Haushalten und die finanzielle Entlastung der Bürger." „Der Gegenbeweis zu Stoibers These ist die Lebensmittelkennzeichnung. Die Unternehmen sind gezwungen, den Nährwert und die Zusammensetzung der Lebensmittel genau anzugeben. Dadurch kann der Bürger eine informierte Kaufentscheidung treffen", erklärte Matthias GROOTE, Vorsitzender des Umweltausschusses und SPD-Europaabgeordneter. „Um vorrangig den Mittelstand zu stärken, müssen endlich die nationalen und europäischen Programme zum Abbau bürokratischer Informationspflichten umgesetzt werden“, forderte Matthias GROOTE. Ziel seien 25 Prozent Bürokratieabbau. Davon sind Deutschland und Europa noch weit entfernt. Grundsätzlich bewerte der SPD-Politiker, dass Stoiber dem Ausschuss viele leere Zahlen präsentierte. „Mit Vorsicht zu genießen ist seine Aussage, dass Bürokratieabbau zu einer Wachstumserwartung von 1,4 Prozent führe. Eine solche Erwartungshaltung gab es auch bei der Einführung des Euro und des EU-Binnenmarktes. “Stoibers Bürokratieabbau ist zu statisch gedacht. Nötig ist, dass die Mitgliedstaaten die Richtlinien effizient umsetzen, wie beispielsweise in Frankreich. Dort können Anträge auf Vermarktungsgenehmigungen von Arzneimitteln rein elektronisch eingereicht werden. Damit lassen sich Zeit und Kosten sparen”, so das abschließende Urteil von Matthias GROOTE.