20.02.2014Strenge Standards für Korruptionsbekämpfung schaffen Nicht immer verfolgen die Mitgliedstaaten Veruntreuungen von EU-Geldern mit der nötigen Entschlossenheit. Häufig versickern deswegen Gelder des europäischen Steuerzahlers in dubiosen Kanälen. Der Innenausschuss des EU-Parlaments will Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU künftig effektiver bekämpfen – drängt dabei aber auf deutlich höhere rechtsstaatliche Standards als sie ein Kommissionsvorschlag vom Juli 2013 vorsieht. Am Donnerstag nahmen die Fachpolitiker eine entsprechende Position an. Birgit Sippel, innenpolitische Expertin der SPD-Europaabgeordneten und Berichterstatterin der Sozialdemokraten, begrüßt zwar die grundsätzliche Absicht der EU-Kommission, Missbrauch von EU-Geldern auf europäischer Ebene zu bekämpfen. Allerdings gebe es auch massive Kritik an dem Kommissionstext: "Der Kommissions-Vorschlag weist an einigen Stellen erhebliche Mängel auf, etwa wenn es um die Wahrung von Grundrechten bei der Strafverfolgung geht." Die EU-Kommission hatte im Juli 2013 einen Vorschlag zur Errichtung einer europäischen Staatsanwaltschaft für Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU vorgelegt. Im Gegensatz zu dem seit dem Vertrag von Lissabon üblichen Verfahren der gleichberechtigten Rechtssetzung durch Parlament und Rat ist für die Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft nur der Rat zuständig. Das Parlament erteilt lediglich seine Zustimmung. Deshalb ist für Birgit Sippel eine klare Botschaft an die nationalen Regierungen umso wichtiger: "Die Stärkung von Strafverfolgungsbehörden auf europäischer Ebene muss zwingend mit EU-weit hohen rechtsstaatlichen Garantien für die Betroffenen einhergehen. Dazu gehört etwa das Recht auf ein faires Verfahren oder die Unschuldsvermutung." Die Kritik der Europaabgeordneten wird durch Subsidiaritäts-Bedenken mehrerer Mitgliedstaaten ergänzt. Diese hatten die EU-Kommission Ende 2013 aufgefordert, den Vorschlag zurückzuziehen, was die Kommission jedoch verweigert hatte. Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, dass nur einige Mitgliedstaaten an der Maßnahme teilnehmen werden, was Birgit Sippel allerdings ablehnt: "Effektive Betrugsbekämpfung setzt voraus, dass alle Mitgliedstaaten sich an der Arbeit des Europäischen Staatsanwalts beteiligen. Nur so schaffen wir einen europäischen Mehrwert." Das Plenum wird die Position des Innenausschusses voraussichtlich im März in Straßburg bestätigen. Für weitere Informationen: Abgeordnetenbüro +32 2 28 45559 und Algara Stenzel +32 473 930 060 (Pressesprecherin