18.12.2019

"Umweltverträgliche Investitionen“

Kriterien für nachhaltige Finanzprodukte

Die Verhandlungsführer der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments haben in der Nacht zu Dienstag, 17. Dezember 2019, den weltweit ersten Standard für nachhaltige Finanzprodukte gebilligt, die sogenannte Taxonomie. Die Einigung kommentiert Joachim Schuster MdEP, Sprecher der SPD-Europaabgeordneten im Wirtschafts- und Währungsausschuss:

„Die Europäische Union setzt weltweit den ersten Goldstandard für nachhaltige Finanzprodukte. Das ist die dritte, letzte und wichtigste Säule des Pakets für nachhaltige Finanzen und bildet den Eckpfeiler des Europäischen Green Deal. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen, dass die Finanzbranche mehr Verantwortung übernimmt, Geld für tatsächlich nachhaltigere Projekte einsetzt und sie nicht mit Greenwashing-Versuchen davonkommen lassen. Unser Ziel ist es, Investitionen für die Menschen und den Planeten zusammenzudenken. Das jetzige Abkommen ist ein großer Schritt in Richtung eines nachhaltigen Europas, das niemanden zurücklässt.“

"Nach dem einheitlichen Klassifizierungssystem, der sogenannten Taxonomie, werden Kriterien festgelegt, um festzustellen, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit umweltverträglich ist. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben es außerdem geschafft, dass nur solche Produkte als nachhaltig eingestuft werden, wenn sie sozialen Zielen wie Gleichstellung, sozialem Zusammenhalt, sozialer Integration und guten Arbeitsbeziehungen nicht entgegenstehen, der sogenannte Do-No-Harm-Ansatz. Ein konkretes Beispiel: Ein Elektroauto, dessen Batterie durch Kinderarbeit hergestellt wurde, kann nicht als nachhaltig eingestuft werden.“

„Um die Klimakrise zu bekämpfen, benötigt Europa jedes Jahr mindestens 180 Milliarden zusätzliche Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Die Mobilisierung von privatem Kapital für nachhaltige Investitionen in alle Wirtschaftsbereiche ist für unsere Zukunft von entscheidender Bedeutung. Die neuen Goldstandards ermöglichen Anlegern, fundierte Entscheidungen zu treffen und sich für den Kampf gegen die Klimakrise einzusetzen.“

Die EU-Kommission muss die genauen Schwellenwerte für die Definition von Nachhaltigkeit noch ausarbeiten. Der Vorschlag bedarf der Zustimmung des Ministerrats und des EU-Parlament, bevor die Klassifizierung angewendet werden kann.