23.06.2015Unrechtsbewusstsein: Zumeist Fehlanzeige! In der Sitzung des TAXE-Sonderausschuss des Europäischen Parlaments gegen staatlich organisiertes Steuerdumping wurden am heutigen Dienstag unter anderem die Ergebnisse der Vor-Ort-Untersuchungen des Ausschusses diskutiert. Dafür waren Delegationen nach Belgien, Luxemburg, die Schweiz, Irland, die Niederlande und Großbritannien gereist. Befragt wurden Finanzminister, Staatssekretäre, Vertreter der nationalen Parlamente sowie Verantwortliche aus Finanz- und Steuerbehörden. Vor Ort fanden zudem Fachgespräche mit NGOs, Wissenschaftlern und Steuerexperten statt. Die Bilanz der Europaabgeordneten fällt nüchtern aus. „Auch wenn sich viele durchaus offen für gemeinsame Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung zeigen, ist es erschreckend, dass bei den meisten Verantwortlichen in den besuchten Ländern trotzdem kaum Unrechtsbewusstsein besteht. Die maßgeschneiderten Steuersparmodelle für Unternehmen seien ja schließlich 'nicht illegal'. Das ändert aber nichts daran, dass sie mit diesen Modellen gezielt Schlupflöcher geschaffen haben und andere Mitgliedstaaten dadurch aktiv geschädigt werden", stellt der SPD-Europaabgeordnete und Sprecher der S&D-Fraktion im TAXE-Sonderausschuss Peter Simon klar. "Auch das mehrfach vorgetragene Argument, man sei ein kleines rohstoffarmes Land und könne nur durch für Unternehmen attraktive Steuergesetze überhaupt Einnahmen generieren, zieht nicht. Im europäischen Binnenmarkt muss stets ein fairer Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten herrschen und müssen alle Maßnahmen unterlassen werden, die die Verwirklichung der Ziele der Union gefährden. Und das heißt hier konkret: Kein illegitimes Steuerdumping", so Peter Simon weiter. Die EU setzt bei diesem Thema auf Transparenz und klare europaweite Regeln. Seit Anfang des Jahres hat die EU-Kommission hierzu verschiedene Vorschläge veröffentlicht. Diese beinhalten einen verbindlichen Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden über sogenannte 'Steuervorbescheide', die bisher nur durch Skandale wie LuxLeaks ans Licht kamen. Zudem soll eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer eingeführt werden. "Um die teilweise bewusst geschaffenen Schlupflöcher in den nationalen Steuergesetzgebungen zu schließen, ist eine einheitliche Steuerbemessungsgrundlage unabdingbar. Nur so kann sichergestellt gestellt werden, dass Unternehmen nicht mehr alles Mögliche und Unmögliche von der Steuer absetzen können, wie es bisher in einigen Ländern möglich ist. In einem zweiten Schritt müssen dann angemessene Mindeststeuersätze folgen", fordert Peter Simon: "Unser oberstes Ziel bleibt, dass staatlich organisierte Steuervermeidung nicht lediglich illegitim bleibt, sondern illegal wird." Weitere Informationen: Büro Simon +32 2 28 47558 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)