10.12.2014

Unsere Fischer brauchen Planungssicherheit

Der mühselig errungene Erfolg bei der jüngst beschlossenen EU-Fischereireform, den Rückwurf von Beifang zu verbieten, droht bei der konkreten Umsetzung den Bach runterzugehen. Am meisten darüber ärgert sich die Berichterstatterin für die Reform der gemeinsamen Fischereipolitik und SPD-Europaabgeordnete Ulrike Rodust. Bei den für Mittwochnachmittag angesetzten Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Kommission und Rat wird sie dagegen ankämpfen. „Einige meiner Kollegen im Fischereiausschuss wollen offensichtlich immer noch, das Rad der Zeit zurückdrehen", befürchtet Ulrike Rodust. "Sie verdrängen wohl, dass das Parlament mit breiter Mehrheit im vergangenen Jahr beschlossen hat, endlich mit der skandalösen Verschwendung aufzuhören und keinen toten Fisch mehr zurück ins Meer zu werfen“, erinnert die SPD-Frau an die zentralen Beschlüsse der Fischereireform. Zwar sieht die 2013 beschlossene Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik vor, dass künftig alle Fischfänge, also auch unerwünschte Beifänge wie etwa nicht-marktfähiger Fisch oder Fischarten, die nicht der entsprechenden Fangquote angehören, angelandet werden müssen. Allerdings steht dieses Rückwurfverbot noch im Widerspruch zu einer Reihe derzeit geltender EU-Verordnungen. Bis ein entsprechendes neues Umsetzungsgesetz steht, soll deshalb eine von der EU-Kommission vorgelegte sogenannte Omnibus-Verordnung alle Regelungen in Einklang mit den Beschlüssen der Fischereireform bringen. Denn die Zeit drängt: die ersten Fischereien müssen schon ab dem 1. Januar 2015 alle ihre Fänge anlanden. Ulrike Rodust: "Das alles hätte eigentlich keine große Sache sein müssen. Doch einige im Parlament haben die Arbeit an der Omnibus-Verordnung nicht nur hinausgezögert, sondern wollen auch das Rückwurfverbot verwässern." So hat sich der Fischereiausschuss für eine Verhandlungsposition mit dem Rat ausgesprochen, die etwa vorsieht, das Jahr 2015 lediglich als 'Testjahr' bei der Umsetzung des Rückwurfverbots zu deklarieren. Außerdem will die Mehrheit der Fischereipolitiker die Omnibus-Verordnung nur auf Fischarten begrenzen, für die bereits zum 1. Januar 2015 die Anlandepflicht gilt. Für Ulrike Rodust ein Unding: „Wenn wir es nicht schaffen, diesen Unsinn wieder gerade zu biegen, stehen wir im nächsten Jahr erneut an dem gleichen Punkt, statt jetzt schon Planungssicherheit für die Fischer zu schaffen. Ein klarer Zeitplan würde auch den noch nicht betroffenen Fischern Zeit zur Umstellung geben.“ Ulrike Rodust, die am Mittwochnachmittag als Unterhändlerin für die Sozialdemokraten am Verhandlungstisch sitzen wird, will sich daher für einen verbindlichen Kalender einsetzen, der die schrittweise Einführung des Rückwurfverbots bis 2019 vorsieht. Für weitere Informationen: Büro Rodust +32 2 28 37502 und Algara Stenzel +32 473 930 060 (Pressesprecherin).