21.06.2017Verbraucherschutz hat oberste Priorität! Fehlerhafte Arzneimittel können Krankheiten auslösen und somit gravierende Folgen für die Betroffenen haben. Um diesen Zusammenhang nachzuweisen, können auch sichere Indizien genügen - es bedarf nicht zwangsläufig eines wissenschaftlichen Nachweises. Das besagt ein Urteil, das der Europäische Gerichtshof am Mittwoch, 21. Juni, in Luxemburg gefällt hat. „Menschen, die durch fehlerhafte medizinische Produkte zu Schaden kommen, können dank der Richtlinie zur Haftung für fehlerhafte Produkte gegen Hersteller vorgehen. Die Wirksamkeit dieser Richtlinie darf nicht durch übertriebene Hürden ausgehebelt werden. Das hat das EuGH mit seinem Urteil bestätigt“, sagt Tiemo Wölken, SPD-Europaabgeordneter und gesundheitspolitischer Sprecher der SPD im Europäischen Parlament. Hintergrund war ein Fall aus Frankreich. Der Betroffene ist nach einer Impfung gegen Hepatitis B an Multipler Sklerose erkrankt und gestorben. Vor der Impfung sei sein Gesundheitszustand ausgezeichnet gewesen, es hätten auch keine familiären Vorerkrankungen vorgelegen. Das EuGH entschied nun, dass die Beweisführung anhand von ernsthaften, klaren und übereinstimmenden Indizien mit EU-Recht vereinbar sei. „Wenn in jedem Einzelfall ein aufwändiger und wissenschaftlich unumstrittener Beweis nötig wäre, könnten Hersteller selten bis nie für Fehler zur Rechenschaft gezogen werden - und die Geschädigten hätten das Nachsehen. Die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher hat aber oberste Priorität“, so Tiemo Wölken. Weitere Informationen: Büro Wölken +32 228 45431 und Angelika Pentsi + +32 473 930 060 (Pressereferentin)