08.09.2015

Verkaufsverbot von Robbenerzeugnissen ist richtig

Das Europäische Parlament hat am Dienstag für reformierte Handelsregeln für Produkte aus der Robbenjagd gestimmt. Evelyne GEBHARDT, Sprecherin der Sozialdemokraten im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, begrüßt die Änderung der entsprechenden Verordnung, bei der es auch um zwei Ausnahmen vom Verbot geht: „Ein grundsätzliches Verkaufs- und Importverbot von Robbenprodukten in der Europäischen Union ist richtig, die Tiere sind bedroht. Die Inuit allerdings müssen auch weiterhin mit Robbenprodukten handeln können, die Jagd ist die Lebensgrundlage dieser Bevölkerungsgruppe. Es war klug und richtig, dass wir 2009 eine Ausnahme von dem Verbot für die Inuit gemacht haben“, sagt Evelyne Gebhardt. „Die Ausnahme für die Inuit musste bestehen bleiben, egal wie schwierig es war sie zu formulieren. Gut, dass die sehr interpretationsbedürftige Ausnahme zum Management von Meeresressourcen entfällt.“ Der Änderungsvorschlag dient dazu, die Entscheidung der Welthandelsorganisation (WTO) zu diesen zwei in der ursprünglichen Verordnung festgesetzten Ausnahmen umzusetzen. Einerseits geht es um die Ausnahme für die Einfuhr von Robbenprodukten, die für die nachhaltige Bewirtschaftung der Meeresressourcen gejagt werden. Diese fällt künftig entsprechend der Entscheidung des Europäischen Parlamentes am Dienstag weg. Bestehen bleibt die Ausnahme für das Verkaufsverbot von Robbenerzeugnissen, die aus der traditionellen Jagd von Inuit und anderen indigenen Gemeinschaften stammen. Weitere Informationen: Büro Gebhardt +32 2 28 47466 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)