01.12.2016

Verlängerung der Karenzzeit nur erster Schritt!

In der Europäischen Kommission sind strengere Regeln gegen Interessenskonflikte nötig. Die Verlängerung der Karenzzeit ist ein erster Schritt hin zu mehr Transparenz beim Wechsel von der europäischen Exekutive in die Privatwirtschaft. Denn zumindest für die Vize-Präsidenten der Kommission sollten die gleichen Regeln wie für den Präsidenten gelten, da sie verschiedene Aufgabengebiete koordinieren und in der Juncker-Kommission somit besondere Verantwortung tragen", sagt SPD-Verfassungsexperte Jo Leinen. Der Ethik-Ausschuss der EU-Kommission solle außerdem mehr Kompetenzen erhalten. „Derzeit entscheiden die Mitglieder der aktuellen Kommission über die Zukunft ihrer ehemaligen Kolleginnen und Kollegen. Da ist der Interessenkonflikt schon im System angelegt." Die Europa-SPD begrüßt, dass die Europäische Kommission die Karenzzeit für ehemalige Präsidenten der EU-Kommission von 18 Monaten auf drei Jahre und für ehemalige Kommissare von 18 Monaten auf zwei Jahre ausweiten will. Am Donnerstag, 1. Dezember 2016, hat das Europäische Parlament in einer Resolution zudem gefordert, dass die Erklärungen der finanziellen Interessen von Anwärtern auf das Amt eines EU-Kommissars zukünftig auch inhaltlich eingehend geprüft werden. „Der Rechtsausschuss des Europaparlaments muss über eine rein formale Prüfung hinaus die Möglichkeit erhalten, Kandidaten in einer Ausschusssitzung direkt zu potentiellen Interessenskonflikten zu befragen. Dies war bei der amtierenden EU-Kommission im Jahr 2014 noch nicht möglich“, erklärt Dietmar Köster, SPD-Mitglied im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments. „Die potentiellen Kommissare sollten nicht nur Angaben zu Ehegatten oder Partnern machen müssen, sondern jegliche vertragliche Beziehungen offenlegen müssen, die zu einem Interessenskonflikt führen können. Das Europäische Parlament wird dem Kommissionspräsidenten bei einem Verstoß gegen den Verhaltenskodex Empfehlungen wie Pensionskürzungen oder gar den Rücktritt des betreffenden Kommissars unterbreiten“, so Dietmar Köster. Unabhängig davon, dass strenge Regeln für ehemalige Mandatsträger notwendig sind, muss man auch an ihre individuelle Verantwortung erinnern, betont Jo Leinen. "Wenn ein ehemaliges Mitglied der EU-Kommission kurz nach Ablauf der Karenzzeit zu einer Firma wechselt, die Europa mit in die Krise gestürzt hat, wird das immer einen faden Beigeschmack hinterlassen.“ Weitere Informationen: Büro Köster +32 2 28 37607, Büro Leinen +32 2 28 45842 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)