10.12.2013Vom Sorgenkind zum Vorreiter in der Fischereipolitik Die Überfischung europäischer Gewässer soll bald schon der Vergangenheit angehören. Das Europaparlament hat am Dienstag mit breiter Mehrheit einer grundlegenden Reform der Europäischen Fischereipolitik zugestimmt und mit seiner Entscheidung unterstrichen, dass das Fischereimanagement zu einer echten Erholung der Fischbestände führen muss. Zuvor hatte sich die SPD-Europaabgeordnete und Berichterstatterin Ulrike Rodust mit der irischen Ratspräsidentschaft bereits auf einen Kompromisstext einigen können. „Ich bin sehr stolz, dass wir den Willen, die Fischereipolitik zum Guten zu wenden, gegen allen Widerstand durchgehalten haben“, so die SPD-Europaabgeordnete und Berichterstatterin Ulrike Rodust. Die Reform sieht unter anderem eine zügige Beendigung der Überfischung bis 2015 vor. Der Rückwurf von Beifang, also Fische, die wegen Größe oder Art eigentlich nicht gefangen werden sollten, wird schrittweise zwischen 2015 und 2019 verboten. Auf Drängen der nationalen Regierungen können allerdings Ausnahmen in Höhe von höchstens fünf Prozent der Fänge erlassen werden. „Eine Neuausrichtung der Gemeinsamen Fischereipolitik war überfällig“, betont Ulrike Rodust. Dass sich Europa jetzt vom Sorgenkind zum Vorreiter in der Fischerpolitik mausere, führt die Sozialdemokratin nicht zuletzt darauf zurück, dass das Europäische Parlament erstmals gleichberechtigter Partner innerhalb des Reformprozesses war. „Endlich wiegen wissenschaftliche Kriterien in der Fischereipolitik schwerer als die Summe der nationalen Einzelinteressen“, so Ulrike Rodust. Das Parlament setzte außerdem durch, dass bei Verstößen Subventionen gestrichen werden können und dass die Mitgliedstaaten Fangquoten zukünftig nach transparenten ökologischen, sozialen und ökonomischen Kriterien vergeben müssen. Außerdem soll die Europäische Union in Zukunft nicht mehr zur Überfischung in Entwicklungsländern beitragen, um lokale Kleinfischer nicht ihrer Lebensgrundlage zu berauben. Die neue Verordnung kann damit zum 1. Januar 2014 in Kraft treten. Für weitere Informationen: Büro Ulrike Rodust +33 3 881 75502 und Algara Stenzel +32 473 930 060 (Pressesprecherin).