28.06.2013Was lange währt wird endlich gut Mitgliedstaaten einig über Reform des EU-Beamtenstatuts Der Weg, um die Reform des Beamtenstatuts abzuschließen, ist frei. Am Freitagnachmittag hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten dem entsprechenden Kompromisspaket zugestimmt. Bereits am Donnerstag hatte der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments den Kompromiss angenommen. Am Mittwoch der kommenden Woche werden nun die Europaabgeordneten über den Kompromisstext im Plenum in Straßburg abstimmen. "Endlich ist das Ziel in Sicht, diese schwierige Gesetzgebung erfolgreich abschließen zu können!", freut sich Dagmar ROTH-BEHRENDT, Berichterstatterin zur Reform des Beamtenstatuts und SPD-Europaabgeordnete. „Ich halte den Kompromiss für gut und ausgewogen", so Dagmar ROTH-BEHRENDT. "Er behält die aktuelle Wirtschaftslage in der Europäischen Union im Auge und fordert einen Beitrag von den EU-Beamten." So werden die Gehälter für zwei Jahre eingefroren, das Rentenalter wird von 63 auf 65 Jahre beziehungsweise auf 66 Jahre für Neueinsteiger erhöht und die Arbeitszeit von 37,5 auf 40 Stunden ausgeweitet. Urlaubstage und Zulagen werden ebenfalls verringert. Beförderungen in die höchsten Gehaltsstufen werden in Zukunft erschwert. "Mit der neuen Reform werden 2,7 Milliarden Euro bis 2020 eingespart – 200 Millionen mehr als von den Mitgliedstaaten im Mehrjährigen Finanzrahmen gefordert. Gleichzeitig erhalten wir aber die Attraktivität einer Laufbahn im öffentlichen Dienst der EU aufrecht. Das ist wichtig, denn wir brauchen auch in Zukunft gut ausgebildete, mehrsprachige und motivierte Menschen, die für Europa arbeiten wollen!“, erklärt Dagmar ROTH-BEHRENDT. Die Reform des EU-Beamtenstatuts war nötig geworden, da die Methode der Gehaltsanpassung sowie die Sonderabgabe, die alle Beamte in den EU-Haushalt zurückbezahlen, Ende 2012 ausgelaufen sind. Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag zur Reform des Beamtenstatuts, worin die Arbeitsbedingungen der Beamten und anderer Angestellter der EU-Institutionen geregelt sind, bereits im Dezember 2011 vorgelegt. Der Rechtsausschuss des Europaparlaments hatte im April 2012 seinen Bericht dazu ausgearbeitet. Den Mitgliedstaaten war es aber erst unter irischer Ratspräsidentschaft gelungen, eine gemeinsame Position zu finden und der Präsidentschaft ein Verhandlungsmandat zu erteilen. Für weitere Informationen: Büro Roth-Behrendt +32 2 28 45453