24.01.2013

Wasserversorgung gehört in die öffentliche Hand

Evelyne Gebhardt stimmt gegen Konzessionsrichtlinie "Wasser ist ein lebensnotwendiges Gut, die Wasserversorgung ist deshalb in öffentlicher Hand am besten aufgehoben. Von Beginn an habe ich dafür gestritten, öffentliche Formen der Wasserversorgung durch Stadtwerke oder kommunale Zweckverbände aus dem Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie explizit herauszunehmen, wohl wissend, dass eine Gesamtablehnung der Richtlinie keine Mehrheit finden würde. Hierbei habe ich aber eine klare Unterstützung derjenigen vermisst, die jetzt im Europäischen Parlament lautstark aufschreien", erklärte die Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt nach den Abstimmungen zur Konzessionsrichtlinie im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz am Donnerstag in Brüssel. "Diejenigen, die nun so tun, als wollten sie das Wasser schützen, es gleichzeitig jedoch befürworten, öffentliche Träger der Wasserversorgung denselben Regeln zu unterwerfen wie private Anbieter, spielen ein falsches Spiel", kritisierte Evelyne Gebhardt. Tatsächlich geht es bei der Konzessionsrichtlinie nicht um die Privatisierung der Wasserversorgung wie in der öffentlichen Debatte fälschlicherweise behauptet. Ziel der Richtlinie ist es vielmehr für die Vergabe von Konzessionen Transparenz zu schaffen, soziale Standards einzubeziehen und Korruption zu bekämpfen. "Die Richtlinie soll auch dazu dienen, dass dort, wo Kommunen sich gegen jede Vernunft entscheiden, die Wasserversorgung an private Anbieter zu vergeben, allgemeine Regeln für die Qualität und die Bezahlbarkeit des Wassers sichergestellt werden. Das von Konservativen und Liberalen in letzter Konsequenz unterstützte Vorhaben, auch die bewährte Wasserversorgung in öffentlicher Hand diesem EU-weiten Regelungswerk zu unterwerfen, hat es mir jedoch unmöglich gemacht, der Richtlinie zuzustimmen", argumentierte Evelyne Gebhardt abschließend. Hintergrund: Mit der Konzessionsrichtlinie wird ein neuer rechtlicher Rahmen für die Konzessionsvergabe geschaffen, der Rechtssicherheit für die Auftraggeber schaffen soll. Die Richtlinie sieht weder eine Liberalisierung noch eine Privatisierung der Daseinsvorsorge vor. Die Gestaltungsfreiheit bei der Ausführung der Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse soll auch weiterhin in der Hand der Kommunen und Regionen bleiben. In nur elf Mitgliedstaaten bestehen bisher Regelungen zur Vergabe von Konzessionen.