24.05.2012

... welche Reiserechte Ihnen innerhalb der EU zustehen?

Der Sommerurlaub und damit auch die Hauptreisezeit rücken näher. Europäische Gesetzgebung sorgt dafür, dass Ihnen auf Reisen in allen Ländern der EU die gleichen Rechte zustehen. Hierzu gehört zum Beispiel ein Entschädigungsanspruch bei Verspätungen des Fliegers oder der Bahn, mit der Sie unterwegs sind. Neben den Passagierrechten gibt es auch Rechte bei der Inanspruchnahme von Pauschalreisen, die in einer gesonderten EU-Richtlinie festgelegt sind. Aber auch wenn Sie im Urlaub ein Auto mieten oder Geschenke für Ihre Liebsten kaufen, stehen Ihnen EU-weit Rechte zu. Eine Übersicht ist auf der Seite der Europäischen Verbraucherzentren aufgeführt. Dort finden Sie auch den Hinweis auf das Europäische Verbraucherzentrum in Deutschland, an das Sie sich telefonisch, per E-Mail oder über ein Kontaktformular mit Ihren Fragen oder Beschwerden wenden können.