20.02.2024

"Weltweit erster Standard ebnet Weg zu europäischen Klimazielen"

EU-Einigung auf Zertifizierung von Kohlenstoff-Entnahmen

Unterhändler:innen von EU-Staaten und Europäischem Parlament haben sich in der Nacht auf die Grundlagen eines neuen Gesetzesrahmens für die Zertifizierung von Kohlenstoff-Entnahmen aus der Umgebung geeinigt.

Mit dieser weltweit ersten Verordnung ihrer Art stellt die EU Regeln auf, nach denen der Gesetzgeber die Entnahme von Kohlenstoff anerkennen und finanziell honorieren kann. Dabei geht es um die Entnahme aus der Luft, aber zum Beispiel auch die Wiedervernässung von Mooren und andere Methoden des sogenannten Carbon Farming. Das sind Maßnahmen zur Kohlenstoff-Anreicherung in landwirtschaftlich genutzten Böden, um den vom Menschen in die Atmosphäre gebrachten Kohlenstoff zurückzuführen.


Tiemo Wölken, umweltpolitischer Sprecher der S&D-Fraktion sowie Unterhändler der Fraktion für diese Verordnung:
"Mit dieser Einigung über einheitliche Regeln für Kohlenstoff-Entnahmen und der Anreicherung in Böden schafft die EU den weltweit ersten offiziellen Standard. Damit schafft die Staatengemeinschaft Verlässlichkeit in einem Markt, der bisher vor allem für Intransparenz und Greenwashing bekannt war.

Uns Sozialdemokrat:innen ist gelungen, den Kommissionsvorschlag durch eine klare Unterscheidung zwischen den verschiedenen Aktivitäten und höhere Auflagen für den Naturschutz deutlich zu verbessern. Wir haben sichergestellt, dass die Nutzung der wertvollen Ressource Biomasse in diesem Bereich unsere Wälder als wichtige natürliche Kohlenstoffsenken nicht gefährden wird. 

Mit diesem neuen Gesetz ebnet die EU den Weg für innovative Technologien, aber auch für neue Verdienstmodelle in der Land- und Forstwirtschaft, die uns helfen werden, unsere Klimaziele zu erreichen. Wir Parlamentarier:innen haben die EU-Kommission zudem beauftragt, die Verordnung im Hinblick auf die laufenden Verhandlungen zum Weltklima-Abkommen stetig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um unseren internationalen Verpflichtungen jederzeit nachzukommen."

Nachdem die beiden Institutionen sich politisch einigen konnten, müssen die Verhandler:innen noch technische Details ausarbeiten. Danach müssen Rat und Parlament der Verordnung noch formell zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.