20.11.2012Wichtige Erleichterungen bei grenzüberschreitenden Gerichtsentscheiden "Wichtige Erleichterungen bei grenzüberschreitenden Gerichtsentscheiden" Das Europäische Parlament hat am Dienstag in Straßburg mit großer Mehrheit die sogenannte Brüssel-I-Verordnung verabschiedet. Mit der Verordnung wird die gerichtliche Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen geregelt. Im Vorfeld der Abstimmung war zwischen Ministerrat und Europäischem Parlament ein Kompromiss gefunden worden, der nun angenommen wurde. "Damit haben wir ein ganz wichtiges Stück europäisches Zivilprozessrecht beschlossen. Denn die Verordnung gewährt europäischen Bürgerinnen und Bürgern einen einfacheren Zugang zu den Gerichten in Europa", so Bernhard RAPKAY, SPD-Europaabgeordneter im federführenden Rechtsausschuss und stellvertretender Vorsitzender der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament. "In der Vergangenheit waren grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten oft sehr langwierig und teuer, so dass viele Menschen überhaupt erst gar nicht versucht haben, ihr Recht einzufordern. Das war beispielsweise der Fall, wenn ich als Bürger eines Mitgliedstaats Probleme mit einem Unternehmen aus einem anderen Mitgliedsstaat hatte. Hier haben viele Menschen die immensen Kosten und Mühen gescheut, die ein solches Verfahren mit sich ziehen kann. Das wird sich jetzt ändern", so Bernhard RAPKAY weiter. Durch unterschiedliche Instrumente werden nun vereinfachte Regelungen geschaffen. "Nicht nur wird beispielsweise die bislang nötige Überprüfung eines ausländischen Urteils im Inland abgeschafft", so Bernhard RAPKAY. "Darüber hinaus werden die Regelungen zukünftig teilweise auf Drittstaaten ausgeweitet." "Auch wenn es technisch anmutet, so sind die jetzt beschlossenen Regelungen ein wichtiger Baustein in einem gemeinsamen Europa, das den Lebensalltag der Bürgerinnen und Bürger erleichtert", so Bernhard RAPKAY abschließend.