02.07.2013Wichtiger Schritt für Gewässer und Gesundheit Europaparlament modernisiert Gesetzgebung zur Wasserqualität Neue Grenzwerte für saubere Flüsse und Seen: Das Plenum in Straßburg hat am Dienstag den Kompromiss zur Überarbeitung der Wasserrahmenrichtlinie und der Richtlinie zu Umweltqualitätsnormen in der Wasserpolitik bestätigt. Die Vereinbarung hatten Europaparlament, Ministerrat und EU-Kommission bereits im April ausgehandelt. Die Wasserrahmenrichtlinie ist das Herzstück des europäischen Wasserrechts und zielt darauf ab, bis 2015 einen guten ökologischen und chemischen Zustand aller europäischen Gewässer zu erreichen – das betrifft Seen, Bäche, Flüsse oder Grundwasser. "Einige Schadstoffe sind besonders gefährlich für das ökologische Gleichgewicht und die biologische Vielfalt in Gewässern sowie für die menschliche Gesundheit und daher strengen Grenzwerten unterworfen“, erklärt Jutta HAUG, SPD-Europaabgeordnete und stellvertretendes Mitglied im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments: „Natürlich müssen diese Grenzwerte regelmäßig überprüft und wenn nötig verschärft werden - dafür haben wir nun gesorgt.“ Auf Basis umfassender wissenschaftlicher Untersuchungen sind der bestehenden Schadstoffliste von 33 Stoffen nun zwölf neue Stoffe zugefügt worden, für sieben Stoffe sind strengere Standards vereinbart worden. Umstritten war die Aufnahme von drei pharmazeutischen Stoffen in die Liste - es handelt sich um zwei künstliche Hormone sowie das Schmerzmittel Diclofenac. Der gefundene Kompromiss stellt die drei Stoffe nun auf die sogenannte „Watch List“. Sie werden damit einer besonderen Beobachtung unterzogen, ohne jedoch Grenzwerte festzulegen. "Natürlich müssen negative Auswirkungen dieser Stoffe auf Umwelt und Gesundheit vermieden werden“, so Dagmar ROTH-BEHRENDT, SPD-Europaabgeordnete und Expertin für Gesundheitspolitik. „Einzelne Stoffe herauszuheben, wird jedoch der besonderen Aufgabe und den Eigenschaften von Arzneimitteln nicht gerecht. Wir sollten uns keine Illusionen machen: Arzneimittel, die Patienten helfen und die heilen sollen, werden auch weiterhin im Abwasser nachweisbar sein. Da bleibt uns nichts anderes übrig als am Ende des Prozesses zu reinigen! Die Verfügbarkeit wichtiger Arzneistoffe darf keinesfalls beeinträchtigt werden." Jutta HAUG kritisiert zudem den Rat wegen des laxen Zeitrahmens für die neuen Regeln: "Die Verschiebung der Umsetzungsfrist auf 2027 für die zwölf neu hinzugefügten Stoffe ist reine Verzögerungstaktik", bedauert die Sozialdemokratin: "Investitionen in saubere Gewässer kommen nicht nur unmittelbar unserer Gesundheit sondern auch der Wirtschaft zugute, die auf dieses öffentliche Gut angewiesen ist. Durch eine Verschiebung werden diese Investitionen keinesfalls günstiger! Zudem stehen EU-Gelder bereit, um die Mitgliedsstaaten zu unterstützen. Sogar das kleine Umweltförderprogramm LIFE sieht einen integrierten Ansatz dazu vor." Weitere Informationen: Büro Haug +32 2 28 37595 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)