24.04.2013Wichtiger Schritt zu EU-weit einheitlichen Asyl-Standards Innenausschuss im EU-Parlament verabschiedet einheitliche Mindeststandards in Asylverfahren und Eurodac-Verordnung Europa hat eine wichtige Hürde auf dem Weg zu einem gemeinsamen europäischen Asylsystem genommen: Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments gab am Mittwoch in Brüssel grünes Licht für die Richtlinie zu einheitlichen Mindeststandards bei Asylverfahren sowie für die so genannte Eurodac-Verordnung. Die SPD-Europaabgeordnete und Innenexpertin Birgit Sippel: "Asylsuchende müssen überall in der Europäischen Union die gleichen Rechte und Chancen auf ein faires Verfahren haben. Die nun angenommene Verfahrensrichtlinie leistet einen entscheidenden Beitrag dazu." Die Annahme der beiden noch offenen Rechtstexte markiert einen wichtigen Schritt hin zur Verabschiedung des gesamten europäischen Asylpakets. Nach jahrelanger Blockade seitens der Mitgliedstaaten wird das Plenum des Europäischen Parlaments voraussichtlich noch im Juni über das Asyl-Gesetzespaket abstimmen. Auch das in den letzten Jahren unionsgeführte Bundesinnenministerium hatte immer wieder versucht, gemeinsame Standards zu verhindern. Die Richtlinie zu Verfahrensstandards beinhaltet nun unter anderem das Recht für Asylsuchende auf Information in einer ihnen verständlichen Sprache sowie das Recht auf juristische Beratung. Asylbescheide müssen zukünftig EU-weit in einer angemessenen Frist ergehen. Das Parlament konnte zudem durchsetzen, dass der Anwendungsbereich der Richtlinie sich auch auf den subsidiären Schutz erstreckt und höhere Verfahrensgarantien für besonders schutzbedürftige Personen, wie unbegleitete Minderjährige oder Folteropfer, gelten. Auch soll Personal besser ausgebildet werden, um den spezifischen Bedürfnissen von Asylbewerbern Rechnung zu tragen. Zudem dürfen Abschiebungen in Drittstaaten nur unter Beachtung des Refoulement-Verbots erfolgen, wonach Flüchtlinge nicht in Gebiete abgeschoben werden dürfen, in denen ihnen Folter und Verfolgung drohen. Kritischer zeigt sich Birgit Sippel allerdings gegenüber der ebenfalls am Mittwoch angenommenen Eurodac-Verordnung. Mit dem Eurodac-System zur Sammlung der Fingerabdrücke von Asylbewerbern will die EU eigentlich verhindern, dass ein und dieselbe Person einen Asylantrag gleich in mehreren Mitgliedstaaten stellt. Das ist nach der sogenannten Dublin-Verordnung nämlich untersagt. Allerdings haben die EU-Innenminister ebenso wie die Christdemokraten im EU-Parlament durchgesetzt, dass Strafverfolgungsbehörden Zugang auf die Eurodac-Datenbank erhalten. Birgit Sippel: "Eurodac den Strafverfolgungsbehörden zu öffnen, halte ich für grundlegend falsch. Damit erklärt Europa Asylbewerber pauschal zu Verdächtigen. Diese Menschen suchen aber Schutz – und das ist kein Verbrechen!" Immerhin können Strafverfolgungsbehörden nicht einfach auf die Daten der Asylsuchenden zugreifen, sondern müssen glaubwürdige Gründe für ihr Verdachtmoment vorbringen. "Da wir den Zugang von Strafverfolgungsbehörden auf Eurodac leider nicht verhindern konnten, erwarte ich von der EU-Kommission, die Umsetzung dieser Vorschrift kritisch im Hinblick auf das Verbot der Stigmatisierung zu evaluieren und das Parlament umfassend zu informieren!", so Birgit Sippel abschließend.