09.05.2012Zugang zu Bankkonto ist ein Universalrecht 30 Millionen Menschen in der Europäischen Union im Alter von über 18 Jahren haben derzeit keinen Zugang zu einem Bankkonto. "Studierende, Saisonarbeiter oder freie Dienstleister, denen bisher in einigen europäischen Mitgliedstaaten der Zugang zu einem Bankkonto verweigert wurde, sollen in Zukunft das Recht auf ein so genanntes Basiskonto haben", freute sich die SPD-Europaabgeordnete und sozialdemokratische Sprecherin im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments Evelyne Gebhardt über das Abstimmungsergebnis zum entsprechenden Bericht am Dienstag in Brüssel. "Der Mobilität in Europa dürfen keine Fußfesseln angelegt werden. Mobilität heißt auch die Freiheit zu haben, in einem anderen Land zu leben oder zu arbeiten, ohne dabei einen bürokratischen Hürdenlauf zu absolvieren, um ein Bankkonto für die alltäglichen Geschäfte eröffnen zu können", begründete Evelyne Gebhardt, die als Berichterstatterin federführend die Stellungnahme im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz erstellt hat, ihre Forderung nach einem Basiskonto. Die Menschen in Europa können das alltägliche Leben ohne Bankkonto nicht mehr bewältigen. Die Überweisung von Löhnen und Gehältern, die Bezahlung einer Strom-, Gas- oder Wasser-Rechnung stehen auf der Tagesordnung. Mit einem Basiskonto sollen europäische Bürger und Bürgerinnen über eine Zahlungskarte verfügen, Überweisungen tätigen und empfangen sowie Geld abheben können. "Der Graben zwischen Kontoinhabern und Menschen ohne Konto darf sich nicht weiter vertiefen. Wir fordern daher, dass ein Basiskonto entweder kostenlos oder zu angemessenen Kosten zur Verfügung gestellt werden soll und dass der Zugang zu einem Basiskonto nicht vom Kauf zusätzlicher Dienste abhängig gemacht werden darf", unterstrich die SPD-Abgeordnete Evelyne Gebhardt. Die zentralen Forderungen der Verbraucherpolitiker sollen auch in den Bericht des federführenden Wirtschaftsausschusses einfließen. Eine von einer breiten Mehrheit getragene Parlamentsposition ist bei der Schlussabstimmung im Plenum diesmal besonders wichtig. Denn erstmals erarbeitet das Europäische Parlament in dieser Legislaturperiode eine Initiative auf Grundlage des Artikels 225 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wonach es die Kommission zur Ausarbeitung eines Rechtsakts zum Recht auf ein Basiskonto auffordern will. Dazu ist eine qualifizierte Mehrheit im Plenum notwendig.