14.02.2024“EU-Mitgliedstaaten müssen Schutzsuchenden Zugang zu Asyl in Europa ermöglichen”Ausschussabstimmung über Regeln für Migration und AsylBirgit SippelAbgeordnete des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres haben über die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems abgestimmt.Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D:“Dass der Innenausschuss heute die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten erzielten Kompromisse angenommen hat, ist ein weiterer Schritt in Richtung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Die Situation der vergangenen Jahre war untragbar: systematische Menschenrechtsverletzungen an unseren Grenzen mit zahlreichen Pushbacks, die oft ungeahndet blieben. Deshalb ist es wichtig, dass wir nun klare Regeln schaffen, sodass Mitgliedstaaten ihre Verantwortung wahrnehmen und Schutzsuchenden einen Zugang zu Asyl in Europa ermöglichen.Wir als sozialdemokratische Fraktion haben hohe Zugeständnisse machen müssen, um einen Kompromiss zu ermöglichen und trotz allem klare Regeln zu schaffen. So ist etwa die Gefahr von unverhältnismäßiger Inhaftierung in den Grenzverfahren durch die Mitgliedstaaten ein Punkt, gegen den wir bis uns bis zuletzt eingesetzt haben. Leider hat die Mehrheit der Mitgliedstaaten einen anderen Ansatz verfolgt, sodass wir uns hier nicht durchsetzen konnten. Allerdings konnten wir in Bezug auf eine solidarische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten erfolgreich einen verpflichtenden Solidaritätsmechanismus durchsetzen, der einen wichtigen Schritt Richtung einer geteilten Verantwortung darstellt. Auch mit dem deutlich gestärkten Grundrechteüberwachungsmechanismus in der Screening-Verordnung können wir zufrieden sein. Nun gilt es, die Umsetzung des Paktes genauestens zu verfolgen, damit wir sicherstellen, dass auch an unseren Außengrenzen stets europäisches Recht umgesetzt wird.”Nach der Ausschussabstimmung wird das Gesetzespaket des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems spätestens im April 2024 im Plenum des Europäischen Parlaments abgestimmt. Bei Verabschiedung hätten die Mitgliedstaaten dann eine zweijährige Übergangszeit, bevor die neuen Regeln voraussichtlich im Sommer 2026 in Kraft treten. Birgit Sippel Nordrhein-Westfalen Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheitenbirgit.sippel@europarl.europa.eu0032 228 45559
Birgit Sippel Nordrhein-Westfalen Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheitenbirgit.sippel@europarl.europa.eu0032 228 45559