10.03.2025

"Internationales Recht einhalten"

EU-Kommission stellt neue Rückführungs-Verordnung vor

EU-Migrationskommissar Magnus Brunner will am Dienstag im Plenum des EU-Parlaments in Straßburg die neue sogenannte Rückführungs-Verordnung der EU vorstellen. Der Vorschlag soll eine rechtliche Grundlage dafür bilden, wie EU-Staaten Migrantinnen, die kein Asyl in der Union erhalten haben, leichter abschieben können. Der Entwurf soll Rechte und Pflichten von Migranten definieren, die alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um in der EU zu bleiben. Zudem soll es neue Regeln für die Abschiebung in Drittländer geben.

Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion:
„Rückführungspolitik ist Teil eines funktionierenden Migrationssystems, und eine stärkere Zusammenarbeit auf EU-Ebene kann dieses System verbessern. Dabei muss die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems weiterhin höchste Priorität haben.

Sogenannte innovative Lösungen, die in der Vergangenheit abgelehnt wurden, sind nicht die Lösung. Es wäre ein Fehler, wenn sich die EU an dem inzwischen eingestellten Programm zwischen dem Vereinigten Königreich und Ruanda oder dem Abkommen zwischen Italien und Albanien orientieren würde. Diese Programme sind rechtlich fragwürdig und verschwenden Unsummen von Steuergeldern.

Die EU-Kommission muss sich genau überlegen, welche Botschaft sie aussendet. In einer instabilen Welt müssen wir zeigen, dass wir zu unseren Grundwerten stehen und uns auf die Seite des internationalen Rechts stellen, einschließlich des Rechts auf Asyl und des Grundsatzes der Nichtzurückweisung.

Ein wirklich innovativer Ansatz würde sich auf eine nachhaltige Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern konzentrieren, kombiniert mit verbesserten legalen Einreisemöglichkeiten, um die Notwendigkeit von Rückführungen von vornherein zu reduzieren.“


Der Vorschlag der EU-Kommission wird in den kommenden Wochen im EU-Parlament analysiert, bevor der Innenausschuss und das Plenum darüber abstimmen werden.