04.04.2019

„Speicherung von Fingerabdrücken weder verhältnismäßig noch notwendig"

Einigung auf gemeinsame Sicherheitsstandards für Personalausweise

„Künftig werden alle EU-Bürgerinnen und -Bürger bei der Beantragung eines Personalausweises ihre Fingerabdrücke abgeben müssen, damit diese auf dem Chip des Ausweises gespeichert werden. Das ist ein gravierender Eingriff in die Grundrechte von bis zu 370 Millionen Europäerinnen und Europäern. Dies ist weder verhältnismäßig noch notwendig. Deshalb haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten gegen dieses neue Gesetz gestimmt“, so die Verhandlungsführerin der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament und SPD-Europaabgeordnete Sylvia-Yvonne Kaufmann.

Das Europäische Parlament hat am Donnerstag, 4. April 2019, in Brüssel eine Einigung von EU-Mitgliedstaaten, Parlament und Kommission zu gemeinsamen Sicherheitsstandards für Personalausweise bestätigt, vor allem mit den Stimmen der Konservativen und Liberalen. Die Einigung sieht vor, dass künftig, zusätzlich zu biometrischen Fotos, Fingerabdrücke verpflichtend auf den Chips der Personalausweise gespeichert werden. Derzeit ist dies nur in neun Mitgliedstaaten der Fall. In Deutschland beispielsweise ist die Speicherung optional, Antragssteller müssen explizit der Speicherung zustimmen.

„Gemeinsame und verbesserte Sicherheitsmerkmale für alle Personalausweise in Europa sind sinnvoll. Sie erhöhen nicht nur die Fälschungssicherheit, sie sorgen auch dafür, dass unsere Personalausweise in anderen EU-Mitgliedstaaten einfacher anerkannt werden“, so Sylvia-Yvonne Kaufmann. „Wenn jedoch biometrische Daten verwendet werden, muss diese Maßnahme gut begründet werden. Sowohl der Europäische Datenschutzbeauftragte als auch die Europäische Agentur für Grundrechte haben kritische Stellungnahmen zur verpflichtenden Abnahme und Speicherung von Fingerabdrücken abgegeben. Die EU-Kommission kam in ihrer Folgenabschätzung selbst zum Ergebnis, dass es effizientere Optionen gibt, um mehr Fälschungssicherheit zu erreichen. Mit Hologrammen, biometrischen Fotos und weiteren Sicherheitsmerkmalen wäre dieses Ziel ebenso zu erreichen gewesen.“

„Es scheint, die EU-Innenminister wollten vermeiden, sich Bedenken in ihren Mitgliedstaaten in öffentlichen Diskussionen zu stellen, indem die verpflichtende Speicherung von Fingerabdrücken nun über Brüssel eingeführt wird. Sie sollten jedoch vor allem zu Hause Rede und Antwort stehen, wenn sie einen solch weitreichenden Eingriff in die Grundrechte ihrer Bürgerinnen und Bürger planen“, stellt Sylvia-Yvonne Kaufmann, Mitglied im Innenausschuss, klar.

Nun müssen noch die EU-Mitgliedstaaten final über den Kompromiss abstimmen, bevor die neuen Regeln in Kraft treten können. Die Mitgliedstaaten haben durchgesetzt, dass diese erst zwei Jahre nach Inkrafttreten gelten. Ab dann gilt eine bis zu zehnjährige Auslaufphase, in der maschinenlesbare Personalausweise ohne die neuesten Sicherheitsmerkmale weiterhin ihre Gültigkeit behalten.

Weitere Informationen: 
Büro Kaufmann +33 3881 77788, und Hannah Cornelsen (Pressereferentin) +32 22841779