24.05.2023

„Provisionsverbot schützt Verbraucher*innen“

EU-Kommission legt Strategie für Kleinanleger*innen vor

Die Europäische Kommission hat heute Vorschläge vorgestellt, um Kleinanleger*innen in der Europäischen Union zu fördern. Die EU weist eine der höchsten individuellen Sparquoten weltweit auf, die Beteiligung von Kleinanleger*innen an den Kapitalmärkten ist im Vergleich zu anderen Volkswirtschaften allerdings nach wie vor sehr gering.

René Repasi, stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Währung:
„Die Investitions-Entscheidungen von Kleinanleger*innen sind von zentraler Bedeutung für die Schaffung einer echten europäischen Kapitalmarktunion. Hauptproblem sind dabei die derzeit bestehenden deutlichen Unterschiede beim Anleger*innenschutz zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten. Dadurch wird es Verbraucher*innen erschwert, verantwortungsvolle Investitions-Entscheidungen über vergleichbare Finanzprodukte zu treffen.

Verbraucher*innen sind aufgrund von Finanzkrisen, der Komplexität vieler Finanzprodukte und Fehlberatungen verunsichert. Entscheidend für den Erfolg einer EU-Strategie für Kleinanleger*innen ist deshalb, ob neue Vereinbarungen das notwendige Vertrauen schaffen, damit auch die Anleger*innen kleinerer Summen Ersparnisse auf Kapitalmärkten anlegen. Der bisher provisionsgebundenen Finanzberatung gelingt dies nicht. Die bestehenden Informationspflichten reichen hierfür offensichtlich schlicht nicht aus. Wenn Verbraucher*innen eine Beratung für ihre Anlagestrategie in Anspruch nehmen möchten, müssen Gesetzgeber und Unternehmen Fehlanreize für Berater*innen bei der Vermittlung des geeigneten Finanzprodukts konsequent unterbinden.

Ich begrüße die Vorschläge der EU-Kommission zu mehr Transparenz bei den Provisionen von Berater*innen und zum Provisionsverbot bei reinen Geschäften zur Durchführung- und Abwicklung. Diese Regel soll künftig beispielsweise bei einem online abgewickelten Kauf von Anteilen eines Investmentfonds greifen, bei dem keine Beratungsbeziehung zwischen der Wertpapierfirma und der Kundin oder dem Kunden besteht. Ausreichend für einen umfassenden Schutz von Kleinanleger*innen ist dies jedoch nicht.

Ein Provisionsverbot, wie es in Großbritannien und den Niederlanden bereits erfolgreich ist, stoppt Fehlanreize. Die harte Kritik an der Europäisierung einer solchen Maßnahme aus den Reihen der Finanzbranche kommt wenig überraschend. Die EU muss diese Strategie für Kleinanleger*innen nutzen und mit einem konsequenten Provisionsverbot diesen Faktor zur Benachteiligung der Verbraucherinnen und Verbraucher beseitigen.“

Nach dieser Kommissionsvorstellung arbeiten die Mitgliedstaaten im Rat und die EU-Kommission nun an ihrer jeweiligen Position dazu, bevor die Institutionen im Trilog darüber verhandeln werden.