22.02.2024

„Recht auf Reparatur nimmt weitere Hürde“

Abstimmung im Binnenmarkt-Ausschuss

Der Ausschuss des Europäischen Parlaments für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat soeben für eine Richtlinie votiert, um die Reparatur von Waren zu fördern. Verhandler:innen von Parlament, Kommission und Rat haben sich Anfang Februar nach Trilog-Verhandlungen bereits auf eine Fassung der Gesetzgebung geeinigt. Die EU-Kommission hatte die Richtlinie im März 2023 vorgestellt, die es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen sollte, Produkte länger zu nutzen. 

René Repasi, Verhandlungsleiter des Europäischen Parlaments zum Recht auf Reparatur:
„Das Recht auf Reparatur nimmt eine weitere Hürde auf dem Weg, ein europaweites Gesetz zu werden. Mit einer Zustimmung bestätigt der Ausschuss für Verbraucherschutz die Einführung eines Rechts von Verbraucherinnen und Verbrauchern, dass sie viele Produkte reparieren lassen können. Damit kommt der europäische Gesetzgeber dem Wunsch vieler Verbraucherinnen und Verbraucher nach, Produkte vom Hersteller, von unabhängigen Anbietern oder selbst reparieren zu können.

Die neuen Regeln werden künftig Verbraucher:innen belohnen, die sich im Mangelfall für eine Reparatur entscheiden. Hierfür werden die Gewährleistungsrechte gestärkt. Denn im Mangelfall werden reparaturwillige Verbraucher:innen mit insgesamt mindestens 36 Monaten Gewährleistungsdauer belohnt. Doch auch außerhalb der Gewährleistung soll die Reparatur an die Stelle eines teuren Neukaufs treten. Hierfür führen wir erstmals einen Rechtsanspruch auf Reparatur bei Elektro-Herden, Kühlschränken, oder Waschmaschinen sowie bei typischen Alltagsprodukten wie Smartphones ein. Mit den bestätigten Maßnahmen wird der Reparaturmarkt geöffnet und ein echter Wettbewerb auf Basis von Qualität und Preis etabliert.

Wir können es uns nicht mehr leisten, in einer Wegwerfgesellschaft zu leben. 35 Millionen Tonnen Müll produzieren die europäischen Verbraucher:innen im Jahr, nur, weil Produkte nicht repariert und durch ein Neuprodukt ersetzt werden. Das Recht auf Reparatur ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, unser europäische Wirtschaftsmodell weiter zu einer nachhaltigen und sozialen Kreislaufwirtschaf in Europa umzugestalten.“

Das Plenum des Europäischen Parlaments wird voraussichtlich im April über das Recht auf Reparatur abstimmen. Votiert eine Mehrheit der Europa-Abgeordneten für die Richtlinie und geben die zuständigen Minister:innen im Rat ihre finale Zustimmung, so müssen die 27 EU-Staaten die Gesetzgebung innerhalb von 24 Monaten umsetzen.